Was bedeutet die Erwerbsminderungsrente und warum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung so notwendig?


Für die nach dem 1.1.1961 Geborenen greift im Falle einer Berufsunfähigkeit nur die einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit erheblich reduzierten Leistungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung setzt an diesem Punkt ein und verhindert die Verarmung dadurch, dass sie den zwangsläufigen Verdienstausfall auffängt und die Berufsunfähigkeitsversicherung den Verdienstausfall ausgleicht.

Alle Menschen also, die von der kraft ihrer geistigen und/oder körperlichen Arbeit leben, wird es damit fast zwingend notwendig, sich gegen diese Eventualitäten abzusichern, denn wer kann schon sagen, dass er allein von seinem kapitalen Vermögen ohne Reduzierung des Lebensstandards wird leben können. Einen Sonderfall in dieser Regelung stellen die Beamtinnen und Beamte dar. Sie werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Auf der Basis von ärztlichen Gutachten stellt die vorgesetzte Behörde eine Dienstunfähigkeit fest. Bedingt durch diese Sonderstellung bieten einige Versicherer eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel an. Damit sichern sie zusätzlich die Beamten ab, falls diese aufgrund von Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.

Wichtig ist zudem die Information, dass die Berufsunfähigkeitsrente erst dann ausgezahlt wird, wenn mindestens 50% Berufsunfähigkeit gegeben sind. Zwar gibt es auch Anbieter, die Staffelungen vornehmen (z.B. 25/75%), d.h. sie zahlen Anteile schon bei 25% Berufsunfähigkeit, die volle Leistung aber erst bei 75% Berufsunfähigkeit.

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Die Unfallversicherung

Unfälle passieren meist sehr unerwartet und sie können jeden Menschen ereilen. Bekannt ist, dass die meisten Unfälle im Haushalt passieren, aber auch im Urlaub und während der Sport- und Freizeitaktivitäten. Statistiken haben ergeben, dass sich jährlich mehr aus acht Millionen Unfälle ereignen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist jedoch begrenzt auf bestimmte Zeiten und einzelne Orte, so greift sie beispielsweise nur wenn Kinder in der Schule oder der Kindertagesstätte sind.

Arbeitnehmer sind ebenfalls nur auf dem Weg zur Arbeitsstätte, auf dem Weg nach Hause und am Arbeitsplatz abgesichert. Jedoch kann ein kleiner Umweg zur Folge haben, beispielsweise wenn vor der Arbeit die Kinder noch zur Schule gefahren werden, dass bei einem Unfall die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen zahlt. Eine private Unfallversicherung abzuschließen ist aus diesem Grund empfehlenswert.

Die Versicherungsbeiträge bei der privaten Unfallversicherung sind vergleichsweise gering im Gegensatz zu den möglichen finanziellen Auswirkungen nach einem Unfall. Und gerade der Unfall eines Kindes kann fatale finanzielle Folgen für die Eltern haben, was leider oftmals unterschätzt wird.
Aber auch für Berufstätige, Erwerbslose und Schüler ist der zusätzliche Schutz einer privaten Unfallversicherung besonders sinnvoll.

Mehr: http://www.unfallversicherung-the.de/

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