Berechnung private Unfallversicherung


Als berufstätiger Arbeitnehmer sind Sie in der gesetzlichen Unfallversicherung über Ihren Arbeitgeber versichert. Die Versicherungsbeiträge für die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber komplett. Im Vergleich zu den anderen Sozialversicherungen, wie zum Beispiel Krankenversicherung oder Rentenversicherung, müssen Sie hierfür also keinen eigenen Beitrag leisten.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet allerdings nur bei Unfällen, die Ihnen bei der Arbeit, auf dem Weg zu der Arbeit oder auf dem Weg nach Hause von der Arbeit zustoßen. Sie können allerdings den Versicherungsschutz mit einer privaten Unfallversicherung aufbessern und erweitern. Die private Unfallversicherung leistet dann zusätzlich auch bei Unfällen, die Ihnen in der Freizeit, also außerhalb des Arbeitsplatzes, zustoßen. (weiterlesen …)